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BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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BVerfGG § 48
Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 66, 311
- NJW 1984, 1746 (Ls.)
- NVwZ 1984, 505
- DÖV 1984, 729
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).
Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 4/81
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)). - BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52
Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 4/77
Anforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 1/01
Zur Zulässigkeit der Wahlwerbung von Amtsträgern
Aus diesem Grunde hat das Bundesverfassungsgericht den in § 48 Abs. 1 BVerfGG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde verlangten Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten als verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle gewertet (BVerfGE 79, 47 [48]; 66, 311 [312]).Die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde gemäß Art. 41 Abs. 2 GG oder Art. 82 LV setzt deshalb ebenso wenig wie die Zulässigkeit einer Klage gemäß § 51 KWG das Geltendmachen einer Verletzung eigener subjektiver Rechte voraus (vgl. BVerfGE 66, 311 [312]).
Nur soweit Wahlfehler zugleich Eingriffe in eigene subjektive Rechte (insbesondere das persönliche aktive oder passive Wahlrecht, vgl. BVerfGE 66, 311 [312]) bewirken, dient das Wahlprüfungsverfahren auch dem subjektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 85, 148 [158 f.]; 89, 291 [299]; 99, 1 [18]).
- BVerfG, 12.04.2011 - 2 BvC 12/10
Wahlprüfungsbeschwerde des Bundesvorsitzenden der PARTEI unzulässig
Hinzukommt, dass jede Wählergruppe - einschließlich der politischen Parteien - ihr mit dem Einspruch verfolgtes sachliches Begehren beschwerdefähig erhalten kann, wenn nur eines ihrer Mitglieder den Einspruch auch im eigenen Namen erhebt (vgl. BVerfGE 66, 311 ). - VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09
Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008
Da der Beitritt kein rein formaler sein darf, müssen die Unterzeichner über den konkreten Anlass der Wahlbeanstandung informiert sein (VerfGH vom 8.12.2009; BVerfG vom 18.9.1952 = BVerfGE 1, 430/432; BVerfG vom 11.4.1967 = BVerfGE 21, 359/361; BVerfG vom 28.3.1984 = BVerfGE 66, 311/312).
- VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09
Wahlprüfung
Da der Beitritt kein rein formaler sein darf, müssen die Unterzeichner über den konkreten Anlass der Wahlbeanstandung informiert sein (vgl. BVerfG vom 18.9.1952 = BVerfGE 1, 430/432; BVerfG vom 11.4.1967 = BVerfGE 21, 359/361; BVerfG vom 28.3.1984 = BVerfGE 66, 311/312). - BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen …
Da vorliegend bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 8. September 2010 keine Beitrittserklärungen eingegangen sind, ist dem in § 48 Abs. 1 BVerfGG enthaltenen Zulässigkeitserfordernis (vgl. BVerfGE 66, 311 ) nicht genügt. - VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Zur Frage der Nachfolge für verzichtenden Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei …
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben. - BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von …
Die Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von Wahlberechtigten durch § 48 BVerfGG ist im Hinblick auf die Regelung des Art. 41 Abs. 2 und 3 GG unbedenklich, weil jedes einzelne Mitglied der Gruppe Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl und gegen diese Entscheidung gemäß § 48 BVerfGG Beschwerde erheben kann (BVerfGE 66, 311 [312]). - VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95
Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei; …
Beitrittserklärungen beigefügt (zur Zulässigkeit des Beitritts zu gemeinsam erhobenen Beschwerden vgl. BVerfGE 66, 311, 313). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.1995 - VerfGH 27/95
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 1995
Daß § 3 Satz 2 Wahlprüfungsgesetz NW die Zulässigkeit des Einspruchs eines einzelnen Wahlberechtigten bzw. Wahlbewerbers von dem rechtzeitigen Beibringen der Zustimmungserklärungen abhängig macht, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. VerfGH NW, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - VerfGH 28/85 - VerfGH NW, Beschluß vom 15. Januar 1991 - VerfGH 13/90 - ferner BVerfGE 1, 430, 432 f.; 46, 196, 198; 66, 311, 312 m. w. N.).